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Kanalreinigung und optische Inspektion der Regenwasserkanäle in den Ortsteilen Ehingen und Ortlfingen

Kanalreinigung und optische Inspektion der Regenwasserkanäle in den Ortsteilen Ehingen und Ortlfingen

Kanalreinigung und optische Inspektion der Regenwasserkanäle in den Ortsteilen Ehingen und Ortlfingen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Betreiber von Abwasseranlagen sind nach der Eigenüberwachungsverordnung von Bayern (EÜV, 1995) verpflichtet, ihr Kanalnetz und dazugehörige Bauwerke auf Bauzustand, Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit zu überwachen. Dieser Verpflichtung kommt die Gemeinde Ehingen für den Regenwasserkanal im Gemeindegebiet nach.

Im Vorgriff auf die Inspektion müssen die Kanäle einer Hochdruckreinigung unterzogen werden. Bei den Arbeiten kann es zu geringfügigen Behinderungen im Straßenbereich durch die Reinigungs- und Inspektionsfahrzeuge kommen. Die Firmen sind angehalten, die Behinderungen so gering wie möglich zu halten.

Das Reinigen der Hausanschlusskanäle kann in Ausnahmefällen dazu führen, dass Geräuschentwicklung aus Anschlussobjekten wie z.B. Dachentwässerung etc. auftritt.

Sollten Sie Rückstausicherungen im Regenwasserkanal haben, bitten wir, im Vorfeld diese zu überprüfen, um etwaige Beeinträchtigungen ausschließen zu können.

Die Arbeiten zur Kanalreinigung/Inspektion der Hauptkanäle im Straßenraum sind bereits durchgeführt.

Die Arbeiten an den Hausanschlussleitungen beginnen in der KW 48/2025 und werden voraussichtlich bis KW 52/2025 abgeschlossen sein.

Da der Arbeitsfortschritt, insbesondere in den Wintermonaten, stark witterungsabhängig ist, kann ein genauer Termin für die Untersuchung Ihres Kanalanschlusses leider nicht genannt werden.

Die Reinigungs- und Inspektionsarbeiten werden durch die Firma Weißenhorn, Königsbrunn, durchgeführt. Für die Reinigung der Hausanschlusskanäle kann es in Ausnahmefällen nötig sein, Ihr Grundstück kurzzeitig zu betreten.

Wir bitten Sie, den Mitarbeitern der Firma Weißenhorn den Zugang zu Ihrem Grundstück und zu den Revisionsschächten zu ermöglichen.

Zur Durchführung der Untersuchung ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Revisionsschacht sichtbar und zu öffnen ist. Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie zukünftig bei eventuellen Problemen an Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage, zur Problembeseitigung Zugang zur Grund- und Anschlussleitung haben.

Es ist nicht erforderlich, dass Sie bei der Untersuchung der Anschlussleitung anwesend sind.

Im Bedarfsfalle verständigen Sie bitte auch Ihren Hauseigentümer.

Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Verständnis.

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